Für unsere Besucher und Besucherinnen haben wir ein Hygienekonzept nach den aktuellen Richtlinien der Coronaschutzverordnung NRW erstellt. Alle Maßnahmen dienen dazu, Ihre Gesundheit zu schützen. Hier ein Überblick über die Maßnahmen die Sie als Besucher und Besucherin betreffen:
- Der Zutritt zu unseren Veranstaltungen ist nur noch für Personen möglich, die:
vollständig geimpft oder genesen sind.
Wichtig: Bitte führen Sie Ihren Impf- oder Genesungs-Nachweis oder das negative Testergebnis sowie ein amtliches Ausweispapier ab sofort bei jeder Veranstaltung mit sich. Ein Zutritt ohne einen Nachweis ist nicht möglich.
Die 2G-Regel gilt nicht für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahren und Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen und nicht gegen Covid-19 geimpft werden können. Diese Personen müssen über ein Testnachweis verfügen. Getestete Personen im Sinne dieser Verordnung sind Personen, die über ein nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen; Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilhabe an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen, Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt.
- Die Eintrittskarten werden personalisiert. Zur besonderen Rückverfolgung müssen Daten zur Person, Telefonnummer und zum Wohnort beim Erwerb eines Abonnements oder einer Einzelkarte angegeben werden.
- Die Eintrittskarten sind nicht übertragbar.
- Es gibt keine Pause.
- Getränke dürfen nur am Sitzplatz verzehrt werden.
- Im gesamten Gebäude gilt die Abstandsregel von 1,50 m.
- Zu beachten sind die bekannten Hygieneregeln. Desinfektionsspender stehen den Besuchern und Besucherinnen zur Verfügung.
- Das Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2 Maske ist während des gesamten Aufenthalts Pflicht (auch am Sitzplatz).
- Sollte eine Veranstaltung aufgrund von Corona oder der damit eingehenden Maßnahmen abgesagt werden müssen, gibt es keine Ersatzveranstaltung. Für alle abgesagten Veranstaltungen werden am Ende der Saison die Eintrittsgelder erstattet. Bei Abonnements erfolgt die Erstattung anteilig.
Bitte beachten Sie, dass wir besonders von den Vorgaben der Coronaschutzverordnung abhängig sind. Es ist also nicht auszuschließen, dass sich die Anforderungen an Veranstaltungen ändern können und wir deshalb auf das Risiko einer kurzfristigen Absage oder Änderungen des Hygienekonzeptes hinweisen müssen.
Falls Sie Fragen haben, bitte kontaktieren Sie uns im Vorfeld unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder 02333 9880 35.